NEU: CO2 Bonus auch verfügbar für alle rein elektrischen Motorräder & Kleinklassen (Fahrzeugklasse L) mit Zulassungsbescheinigung Teil I

Jetzt 100 € für Ihr E-Auto sichern!


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Keine Kosten, kein Risiko
  • Anmeldung in wenigen Minuten
  • Preisgarantie
  • Steuerfrei für Privatpersonen

JETZT für CO2 BONUS registrieren
Co2 Bonus sichern!



So funktioniert's


1.

Registrieren

Bitte legen Sie sich auf unserer Seite ein eigenes Profil an. Dort können Sie Ihre Kontaktadresse, Kontoinformationen und Fahrzeugdaten hinterlegen und verwalten. Ihre HUK-Login-Daten funktionieren hier nicht.


JETZT REGISTRIEREN
2.

Fahrzeugschein hochladen

Laden Sie ein Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch und beantragen Sie mit einem Klick Ihren CO2 Bonus. Wir leiten die Daten weiter an unseren Partner co2.auto, der Ihren Antrag beim Umweltbundesamt für Sie einreicht.

3.

CO2 Bonus erhalten

Unser Partner co2.auto GmbH erledigt alles Weitere für Sie, damit Sie als E-Auto-Halter Ihren CO2 Bonus von 100 € pro E-Auto erhalten. Diesen bekommen Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Co2.auto überweist Ihnen Ihren Bonus kurze Zeit nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, informiert Sie co2.auto augenblicklich unter Angabe des Grundes.




Wieso bekomme ich Geld für mein E-Auto?


THG-Quoten: Das steckt dahinter

Manche Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Um wie viel genau, ist durch die Treibhausgasminderungsquote oder THG-Quote festgelegt. Ziel der Quote ist es, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu machen und den Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Hierfür müssen die Unternehmen nicht nur den Treibstoff optimieren, sondern sie haben festgelegte Möglichkeiten (sog. Erfüllungsoptionen). Zu diesen gehört beispielsweise, dass sie Benzin und Diesel Biokraftstoffe beimengen, reinen Biokraftstoff verkaufen oder Strom für E-Autos zur Verfügung stellen. Erreichen die Unternehmen die THG-Quoten nicht, sind Strafzahlungen fällig.

So kommt die Prämie zustande

Innerhalb der Erfüllungsoptionen können auch CO2-Einsparungen, die von Dritten im Verkehr geleistet wurden, “eingekauft” werden. Was auf den ersten Blick wie ein Hintertürchen wirkt, dient ebenfalls dem Klimaschutz: Durch die Bezahlung wird klimafreundliche Mobilität von den quotenpflichtigen Unternehmen finanziell belohnt, ohne den Steuerzahler zu belasten. E-Auto-Fahrer können ihre CO2-Einsparungen an die quotenpflichtigen Unternehmen verkaufen, damit diese ihre Pflicht erfüllen. Der Erlös aus dem Verkauf wird als jährliche Prämie ausgeschüttet. Damit E-Auto-Halter nicht persönlich mit quotenpflichtigen Unternehmen verhandeln müssen, übernehmen das Anbieter wie unser Partner co2.auto. Als Verbindungsstück zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern und Umweltbundesamt vereinfachen sie für alle die Prozesse.



100 € Bonus: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen



  • Sie fahren eines bzw. mehrere reine E-Autos oder andere elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Straßenzulassung. Hinweis: Für Plug-in-Hybride und zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L (z. B. Kleinkrafträder, /dreirädrige Kfz oder/ Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h) gilt die THG-Quote nicht.
  • Das E-Fahrzeug ist auf Sie oder Ihre Firma zugelassen und Ihnen liegt der Fahrzeugschein vor.
  • Sie haben ein Profil bei uns angelegt und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hochgeladen.

Besonders attraktiv: Solange Ihr E-Auto auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes Jahr wieder Anspruch auf die Prämie!


JETZT Registrieren


FAQ




Kontakt

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen, das wir in unseren FAQ nicht beantwortet haben? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten!

E-Mail: support.thg.huk24@co2.auto

Telefon: 0800-9601030


Leider verwenden Sie einen inkompatiblen Browser

Wir nutzen auf unserer Seite Features, die Ihr Browser leider nicht unterstützt.

Wie wär's mit einem Update auf einen modernen Browser?

Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite ( Ihre getroffenen Einstellungen können Sie jederzeit unter dem Punkt Privatsphäre-Einstellungen am Ende jeder Seite anpassen).

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um die technische Funktionsfähigkeit und Sicherheit dieser Website zu gewährleisten (erforderliche Einstellungen). Erforderliche Einstellungen können nicht abgewählt werden. Für weitergehende Analysen des Nutzungsverhaltens setzen wir mit Ihrem Einverständnis verschiedene Cookies oder ähnliche Technologien ein, auch von Drittanbietern (optionale Einstellungen). Die optionalen Einstellungen werden nur verwendet, sofern Sie – durch Klick auf "Zustimmen", oder durch Auswählen der Checkbox und Klick auf "Meine Auswahl bestätigen" – Ihre Erlaubnis hierzu erteilen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erforderliche Einstellungen mehr anzeigen Optionale Einstellungen mehr anzeigen